Entwicklungen der Bestattungskultur
in der christlich geprägten Gesellschaft
Entwicklungen der Bestattungskultur in
der christlich geprägten Gesellschaft
Der Tod und die Sterblichkeit sind allgegenwärtig. Somit kann die Bestattungskultur
auch als Indikator für den Umgang mit der Sterblichkeit innerhalb der christlich
geprägten Gesellschaft betrachtet werden. An die frühen Bestattungsriten
der Kirche wurden zunächst zwei Anforderungen gestellt. Zunächst die
unverletzliche Würde des Toten. Es galt ein Sezierungsverbot und ein Rest
stellt das Obduktionsverbot bei päpstlichen Leichnamen, welches heute noch
existiert, dar. An zweiter Stelle stand die Trauerarbeit, die Hilfe und die
Betreuung. Der kirchliche Ritus besteht hierbei aus Zeichen und Gebärden,
Gebeten und Gesängen, die vertraut und doch fremd sind.
Im Glauben an die leibliche Auferstehung und wegen des Reliquienkults gestattete
die altchristliche Kirche nur das Begräbnis als alleinige Bestattungsform.
Feuerbestattungen wurden zwar schon bei den Römern, Griechen und anderen
Kulturen praktiziert, galten aber als heidnisch und als nichtvereinbar mit dem
christlichen Glauben.
Zunächst dienten als Bestattungsorte die Kirche und der Kirchhof. Die Toten
und somit auch der Tod waren daher allgegenwärtig. Der Kirchhof diente
als multifunktionaler Ort, da in ihm Märkte veranstaltet wurden, Versammlungen
abgehalten wurden etc. Die Überreste der Toten wurden dann in Ossarien,
Gebeinhäusern, verwahrt. In diesem frühen Stadium trat die Kirche
noch als Gesamtdienstleister auf, sie übernahm die Aufbahrung, die Totenwache,
stellte den Totengräber ...
Die Beisetzung von Selbstmördern, Hingerichteten, Andersgläubigen,
Ehebrechern und Menschen, die unehrliche Berufe ausübten durfte nur in
ungeweihter Erde stattfinden. Heute findet eine solche Ausgrenzung auf Friedhöfen
nicht mehr statt, es herrscht das Prinzip der Ökumene. Wobei einige Gemeinden
es schaffen Bereiche weiterhin konfessionell abzutrennen und auch einzelne Abteilungen
für die jeweiligen anderen Glaubensrichtungen einzurichten.
Im Mittelalter kam es zu Errichtung von Pestfriedhöfen außerhalb
der Städte. wegen der hohen Infektionsgefahr.
Mit der Reformation kam es zu einer Zäsur in der Bestattungskultur. "Denn
ein begrebnis soll ja billich ein feiner stiller ort sein, der abgesondert were
von allen oertern, darauff man mit andacht gehen uns stehen kuendte, den tod,
das Juengst gericht und aufferstehung zu betrachten und zu beten." (Martin
Luther, 1527) Durch die Reformation kam es zu einer Verneinung des Zusammenhangs
zwischen Bestattung der in Nähe des Altars und des Seelenheils. Zudem steht
nicht mehr der Leichnam im Vordergrund, sondern die Angehörigen. Der Friedhof
soll ein stiller Ort sein, der es den Angehörigen ermöglicht Andacht
zu halten und in sich zu kehren. Auch aus hygienischen Gründen propagierte
Martin Luther das Verlegen der Friedhöfe auf außerhalb der Städte
gelegene Plätze. Ein spätes Beispiel für einen solches hygienisches
Problem stellt das Zerbersten eines Ossariums im Mai 1780 auf dem Pariser Friedhof
der unschuldigen Kinder (Cimmetiere d`enfants innocents). Aufgrund der überfüllten
Gräber und den Verwesungserscheinungen wurde in den anliegenden Kellern
der Wein sauer und die Milch sauer, Leichen brachen in anliegende Keller ein
etc. Die führte dann zur Überführung der Überreste in die
Pariser Katakomben.
Um 1900 begann die Entstehung einer Zweiklassengesellschaft auf Friedhöfen,
welche nicht nur durch den Grabschmuck geprägt war. So entstanden zusätzlich
zu den Familiengräbern und -gruften die Reihengräber als billigerer
Standard auf den Friedhöfen. Die Familiengräber konnten über
Generationen genutzt werden und in ihnen auch mehrere Personen bestattet werden.
Die Reihengräber hingegen sind Einzelgräber. Ihre Nutzungsdauer ist
begrenzt und die sterblichen Überreste werden nach Ablauf in Ossarien oder
anderweitig aufbewahrt. Einzelgräber stellen die billigere Variante dar.
Aber damit ist auch verbunden, daß den Angehörigen nach Ablauf der
Frist ein Ort der Andacht fehlt. Daher wurde diese Variante hauptsächlich
von den ärmeren Schichten genutzt und auch als typische Bestattungsform
dieser angesehen. In diesem Zeiraum entwickelte sich das Bestattungswesen zu
einem richtiggehenden Gewerbe.
Am 10.12.1878 wurde in Deutschland, in Gotha, die erste Leichenverbrennung in
einem Krematorium durchgeführt. Dies wurde durch protestantische Gruppen
forciert, war aber wegen der hohen Kosten zunächst nur einem elitären
Bürgertum vorbehalten. Die Urnen wurden nicht in der Erde beigesetzt, sondern
zunächst auf speziellen Urnensockeln. Die Kritik der Kirchen dieser Bestattungsform
gegenüber war sehr scharf, sie warfen den Gruppen eine Technisierung des
Todes vor. 1885 verbot der altpreußische evangelische Kirchenrat jede
Beteiligung von Geistlichen an Feuerbestattungen, aber einzelne Landesverbände
praktizierten dies weiterhin und der Zustand lockerte sich. Die katholische
Kirche hingegen erließ das Verbot 1886 und dies blieb bestehen bis zum
2. Vatikanischen Konzil, also bis in die 1960`er.
In der Weimarer Republik, wurden die Träger der Krematorien meist die Kommunen
und es kam in diesem Zuge zu einer Senkung der Preise für Feuerbestattungen.
Zudem kam es zu einer Verbilligung der Gräber durch die Errichtung von
Aschengrabstätten und Aschenanlagen. Die Einäscherung fand, vor allem
wegen der geringen Kosten, in den Arbeiterschichten starken Anklang und war
nicht länger Praxis einer bürgerlichen Minderheit.
Der Vorwurf der Technisierung des Todes durch Kremierung, wurde anhand der Krematoriumsnutzung
in NS-Konzentrationslagern bestärkt. Vor allem, da hier eine totale Technisierung
des Todes vorlag und das menschliche Wesen, die Würde dessen und seines
Körpers völlig verdrängt wurden.
Nach Ende des II. Weltkrieges dauerte es seine Zeit, bis die Kremierung diesen
fahlen Beigeschmack verlor und wieder an Popularität gewann. In der DDR
seit den 1960`ern und in der BRD seit den 1970`ern ist die anonyme Bestattung
möglich und das Errichten von Urnengemeinschaftsanlagen.
1972 kam es zur ersten gewerblichen Seebestattung. Bislang wurde dieses Recht
nur Seefahrern und Angehörigen gewährt.
Das Bestattungsrecht regeln in Deutschland die Bundesländer. So hat aber
die Totenruhe Vorrang vor dem Nutzungsrecht der Gräber. Dies entschied
z.B. das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, als eine Leichnam in einem falschen
Grab beigesetzt wurde und der Inhaber des Grabes die Entfernung der Überreste
verlangte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß prinzipiell Grabzwang
für Urnen besteht, um die Totenruhe für die Überreste garantieren
zu können. Eine sarglose Bestattung ist in den meisten Ländern nur
in Ausnahmefällen möglich, gesundheitliche Vorschriften schränken
hierbei das Recht auf freie Religionsausübung ein.
Es zeigen sich in der deutschen Bestatttungskultur auch einige weitere neuere
tendenzen ab, so z.B. die Beisetzung in einem Friedwald oder die Ausstreuung
der Asche auf Grabfeldern.
Glücklicherweise ist heute die Art der Beisetzung kein Zeichen mehr für
Klassenzugehörigkeit oder ähnliches und somit diesen Zwängen
unterworfen. Sie ist heute nur dem Glauben der Individuen und deren Wünschen
unterworfen, das ist wohl der größte Fortschritt in der Bestattungskultur.