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Entwicklungen der Bestattungskultur in der christlich geprägten Gesellschaft

 

 

Entwicklungen der Bestattungskultur in der christlich geprägten Gesellschaft

Der Tod und die Sterblichkeit sind allgegenwärtig. Somit kann die Bestattungskultur auch als Indikator für den Umgang mit der Sterblichkeit innerhalb der christlich geprägten Gesellschaft betrachtet werden. An die frühen Bestattungsriten der Kirche wurden zunächst zwei Anforderungen gestellt. Zunächst die unverletzliche Würde des Toten. Es galt ein Sezierungsverbot und ein Rest stellt das Obduktionsverbot bei päpstlichen Leichnamen, welches heute noch existiert, dar. An zweiter Stelle stand die Trauerarbeit, die Hilfe und die Betreuung. Der kirchliche Ritus besteht hierbei aus Zeichen und Gebärden, Gebeten und Gesängen, die vertraut und doch fremd sind.


Im Glauben an die leibliche Auferstehung und wegen des Reliquienkults gestattete die altchristliche Kirche nur das Begräbnis als alleinige Bestattungsform. Feuerbestattungen wurden zwar schon bei den Römern, Griechen und anderen Kulturen praktiziert, galten aber als heidnisch und als nichtvereinbar mit dem christlichen Glauben.
Zunächst dienten als Bestattungsorte die Kirche und der Kirchhof. Die Toten und somit auch der Tod waren daher allgegenwärtig. Der Kirchhof diente als multifunktionaler Ort, da in ihm Märkte veranstaltet wurden, Versammlungen abgehalten wurden etc. Die Überreste der Toten wurden dann in Ossarien, Gebeinhäusern, verwahrt. In diesem frühen Stadium trat die Kirche noch als Gesamtdienstleister auf, sie übernahm die Aufbahrung, die Totenwache, stellte den Totengräber ...


Die Beisetzung von Selbstmördern, Hingerichteten, Andersgläubigen, Ehebrechern und Menschen, die unehrliche Berufe ausübten durfte nur in ungeweihter Erde stattfinden. Heute findet eine solche Ausgrenzung auf Friedhöfen nicht mehr statt, es herrscht das Prinzip der Ökumene. Wobei einige Gemeinden es schaffen Bereiche weiterhin konfessionell abzutrennen und auch einzelne Abteilungen für die jeweiligen anderen Glaubensrichtungen einzurichten.
Im Mittelalter kam es zu Errichtung von Pestfriedhöfen außerhalb der Städte. wegen der hohen Infektionsgefahr.


Mit der Reformation kam es zu einer Zäsur in der Bestattungskultur. "Denn ein begrebnis soll ja billich ein feiner stiller ort sein, der abgesondert were von allen oertern, darauff man mit andacht gehen uns stehen kuendte, den tod, das Juengst gericht und aufferstehung zu betrachten und zu beten." (Martin Luther, 1527) Durch die Reformation kam es zu einer Verneinung des Zusammenhangs zwischen Bestattung der in Nähe des Altars und des Seelenheils. Zudem steht nicht mehr der Leichnam im Vordergrund, sondern die Angehörigen. Der Friedhof soll ein stiller Ort sein, der es den Angehörigen ermöglicht Andacht zu halten und in sich zu kehren. Auch aus hygienischen Gründen propagierte Martin Luther das Verlegen der Friedhöfe auf außerhalb der Städte gelegene Plätze. Ein spätes Beispiel für einen solches hygienisches Problem stellt das Zerbersten eines Ossariums im Mai 1780 auf dem Pariser Friedhof der unschuldigen Kinder (Cimmetiere d`enfants innocents). Aufgrund der überfüllten Gräber und den Verwesungserscheinungen wurde in den anliegenden Kellern der Wein sauer und die Milch sauer, Leichen brachen in anliegende Keller ein etc. Die führte dann zur Überführung der Überreste in die Pariser Katakomben.


Um 1900 begann die Entstehung einer Zweiklassengesellschaft auf Friedhöfen, welche nicht nur durch den Grabschmuck geprägt war. So entstanden zusätzlich zu den Familiengräbern und -gruften die Reihengräber als billigerer Standard auf den Friedhöfen. Die Familiengräber konnten über Generationen genutzt werden und in ihnen auch mehrere Personen bestattet werden. Die Reihengräber hingegen sind Einzelgräber. Ihre Nutzungsdauer ist begrenzt und die sterblichen Überreste werden nach Ablauf in Ossarien oder anderweitig aufbewahrt. Einzelgräber stellen die billigere Variante dar. Aber damit ist auch verbunden, daß den Angehörigen nach Ablauf der Frist ein Ort der Andacht fehlt. Daher wurde diese Variante hauptsächlich von den ärmeren Schichten genutzt und auch als typische Bestattungsform dieser angesehen. In diesem Zeiraum entwickelte sich das Bestattungswesen zu einem richtiggehenden Gewerbe.


Am 10.12.1878 wurde in Deutschland, in Gotha, die erste Leichenverbrennung in einem Krematorium durchgeführt. Dies wurde durch protestantische Gruppen forciert, war aber wegen der hohen Kosten zunächst nur einem elitären Bürgertum vorbehalten. Die Urnen wurden nicht in der Erde beigesetzt, sondern zunächst auf speziellen Urnensockeln. Die Kritik der Kirchen dieser Bestattungsform gegenüber war sehr scharf, sie warfen den Gruppen eine Technisierung des Todes vor. 1885 verbot der altpreußische evangelische Kirchenrat jede Beteiligung von Geistlichen an Feuerbestattungen, aber einzelne Landesverbände praktizierten dies weiterhin und der Zustand lockerte sich. Die katholische Kirche hingegen erließ das Verbot 1886 und dies blieb bestehen bis zum 2. Vatikanischen Konzil, also bis in die 1960`er.


In der Weimarer Republik, wurden die Träger der Krematorien meist die Kommunen und es kam in diesem Zuge zu einer Senkung der Preise für Feuerbestattungen. Zudem kam es zu einer Verbilligung der Gräber durch die Errichtung von Aschengrabstätten und Aschenanlagen. Die Einäscherung fand, vor allem wegen der geringen Kosten, in den Arbeiterschichten starken Anklang und war nicht länger Praxis einer bürgerlichen Minderheit.


Der Vorwurf der Technisierung des Todes durch Kremierung, wurde anhand der Krematoriumsnutzung in NS-Konzentrationslagern bestärkt. Vor allem, da hier eine totale Technisierung des Todes vorlag und das menschliche Wesen, die Würde dessen und seines Körpers völlig verdrängt wurden.
Nach Ende des II. Weltkrieges dauerte es seine Zeit, bis die Kremierung diesen fahlen Beigeschmack verlor und wieder an Popularität gewann. In der DDR seit den 1960`ern und in der BRD seit den 1970`ern ist die anonyme Bestattung möglich und das Errichten von Urnengemeinschaftsanlagen.


1972 kam es zur ersten gewerblichen Seebestattung. Bislang wurde dieses Recht nur Seefahrern und Angehörigen gewährt.
Das Bestattungsrecht regeln in Deutschland die Bundesländer. So hat aber die Totenruhe Vorrang vor dem Nutzungsrecht der Gräber. Dies entschied z.B. das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, als eine Leichnam in einem falschen Grab beigesetzt wurde und der Inhaber des Grabes die Entfernung der Überreste verlangte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß prinzipiell Grabzwang für Urnen besteht, um die Totenruhe für die Überreste garantieren zu können. Eine sarglose Bestattung ist in den meisten Ländern nur in Ausnahmefällen möglich, gesundheitliche Vorschriften schränken hierbei das Recht auf freie Religionsausübung ein.


Es zeigen sich in der deutschen Bestatttungskultur auch einige weitere neuere tendenzen ab, so z.B. die Beisetzung in einem Friedwald oder die Ausstreuung der Asche auf Grabfeldern.
Glücklicherweise ist heute die Art der Beisetzung kein Zeichen mehr für Klassenzugehörigkeit oder ähnliches und somit diesen Zwängen unterworfen. Sie ist heute nur dem Glauben der Individuen und deren Wünschen unterworfen, das ist wohl der größte Fortschritt in der Bestattungskultur.

Tatjana Stuhlemer



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