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Magazin für Dark Music, Kult(ur) und Avantgarde

 

Leider muß ich Euch mitteilen, daß von unserer Seite vorläufig keine E-Cards mehr versand werden können. Obwohl Ihr diesen Service stark genutzt habt, läßt uns die tolle deutsche Gesetzgebung keine andere Wahl!

 

München (fs) - Anbieter von E-Cards und Newslettern müssen unter Umständen ihre Technik umstellen. Nach geltender Rechtssprechung müssen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro fürchten, wenn sie E-Mails direkt von ihrer Webseite verschicken lassen.

Das Problem: Jeder kann theoretisch jedem völlig anonym eine E-Card schicken und bei einem Newsletter anmelden. Einfach die fremde E-Mail-Adresse eingeben, fertig. Bei den meisten Diensten wird nicht geprüft, ob der angebliche Absender auch wirklich existiert - eine erdachte E-Mail-Adresse wie test@test.de reicht fast immer, um eine E-Card anonym zu versenden.

Verfügungen gegen Grüne und SPD
Genau das ist der Knackpunkt, weshalb die Gerichte dem Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth in zwei Fällen gegen die Grünen und gegen die SPD Recht gaben. Von beiden Seiten konnte man anonym E-Cards verschicken - und diese sind genau betrachtet nichts anderes als Werbemails.

Die Landgerichte in München (Az: 33 0 17030/02) und Berlin (Az. 15 0 560/02) stellten fest, dass auch die Filter wirkungslos waren, die die Parteien angeblich eingebaut hatten, um Fake-Adressen zu erkennen.

Online-Anbieter in der Pflicht
Konsequent weitergedacht bedeutet das: Der Anbieter von E-Cards oder Newsletter muss sicherstellen, dass der angebliche Absender auch wirklich existiert und - mehr noch - die E-Mail tatsächlich in Auftrag gibt.

Betroffen sind nach einer kurzen Recherche von CHIP Online neben fast allen Parteien auch Produktwerbe-Sites großer Firmen und sämtliche Inhalte-Anbieter im Web - ganz gleich ob Entry, Spiegel Online, Focus Online, Heise oder auch CHIP Online selbst. In einem Gespräch mit CHIP Online räumte Gravenreuth aber ein, er werden "nun keinen Rechtstreit mit großen Medienunternehmen anstreben".

 

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